Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Planungsbüros Alexander Hopf

§1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten insbesondere für sämtliche Beratungsleistungen.
  2. Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB.
  3. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sein denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 §2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, freibleibend und unverbindlich.
  2. An einen Auftrag sind wir erst gebunden, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist oder wir mit der Auftragsdurchführung beginnen.

 §3 Leistung, Leistungsfristen

  1. Für den Umfang der Leistung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Beruht unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf Angaben des Kunden (Daten, Zahlen, Abbildungen, Zeichnungen, Systemvoraussetzungen etc.) zum Umfang der zu erbringenden Leistung oder zu den Anforderungen an die Leistung, so ist unser Angebot nur dann verbindlich, wenn die notwendigen Leistungen diesen Angaben entsprechen. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend der Angaben des Kunden durchgeführt werden kann, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Kunden nicht bereit ist, die von uns vorgeschlagene Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen.
  3. Wir sind bei sämtlichen Leistungen in zumutbaren Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
  4. Leistungsfristen und –termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber in der Regel unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, das der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet.
  5. Durch Verzögerungen bei der Erbringung von Leistungen geraten wir dann nicht in Verzug, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall auch dann zum Rücktritt berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Bei Hindernissen vorübergehender Art verlängern sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Vorbereitungsfrist.
  6. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Vergütung aufgrund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet sind.
  7. Bei der Erbringung von Beratungsdienstleistungen schulden wir allein die Erbringung einer Dienstleistung und nicht den konkreten Erfolg, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 §4 Vertragsänderungen

  1. Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit bei der anderen Partei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese Änderung durchführbar ist (z.B. Auswirkungen auf Termine und / oder Vergütung), und dem Antragssteller schriftlich eine Zustimmung oder Ablehnung mitteilen bzw. ein Änderungsangebot unterbreiten und dieses gegebenenfalls begründen.
  2. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, ist diese gesondert zu vergüten.
  3. Lieferzeiten und Leistungspflichten verlängern sich um die Kalendertage, an denen wir Änderungsanträge prüfen, Änderungsangebote erstellen, sowie um alle für die Durchführung der Änderung erforderlichen Zeiten.
  4. Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von einem Monat keine Einigung erzielt oder kann ein dem Änderungsantrag des Kunden entsprechendes Angebot nicht abgegeben werden, setzen wir die Vertragsdurchführung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen fort.

 §5 Preise

  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Bei Rechnungsstellung wird die Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. Versenden wir Unterlagen oder andere Leistungsgegenstände an den Kunden, so trägt er die Versandkosten.
  2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Im Falle der Nichtzahlung gerät der Kunde mit Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug.
  3. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbarter und / oder tatsächlicher Erbringung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt, sind wir berechtigt, die Vergütung aufgrund unserer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Kostensätze zu berechnen. Übersteigt die daraus resultierende Vergütung die ursprünglich vereinbarte um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, binnen zehn Tagen nach Information über die neu berechnete Vergütung vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Die Vergütung von durch uns zu erbringende Leistungen erfolgt, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde- auch im Falle einer zuvor abgegebenen Kostenschätzung- stets auf Zeithonorarbasis nach tatsächlich aufgewendeter Zeit. Die Einheiten der Zeiterfassung und die aktuellen Stundensätze entnehmen Sie bitte unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung.
  5. Reisekosten werden, soweit nichts anderes vereinbart, gesondert abgerechnet. Die Vergütung von Reise- und Übernachtungskosten durch den Kunden erfolgt gegen Vorlage der Belege in Kopie und Abzug der darin enthaltenen deutschen Vorsteuerbeträge, sofern nicht zwischen den Parteien vor Durchführung der Reise schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

 §6 Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Vergütung wird mit Erbringung der Leistung fällig. Erbringen wir unsere Leistung in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen.
  2. Bei Neukunden und Kunden im Ausland behalten wir uns vor, die Erbringung unserer Leistungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig zu machen.
  3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen.
  4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
  5. Sofern wir im Einzelfall Ratenzahlungen vereinbart haben, gilt Folgendes: Kommt der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise mehr als zwei Wochen in Verzug, wird der gesamt ausstehende Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.
  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzen, insbesondere Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
  7. Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch die Kunden bedarf unserer vorherigen Genehmigung, die wir nur aus wichtigem Grund verweigern werden.

 §7 Sicherungsrechte

  1. Wir behalten uns an den von uns gelieferten Unterlagen und Dokumentationen das Eigentum und alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte vor bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Vergütung aus dem Auftrag.
  2. Bestehen neben der uns aus dem betreffenden Auftrag zustehenden Forderung im Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen / Dokumentationen noch andere Forderungen gegenüber dem Kunden, so behalten wir uns das Eigentum und alle urheberechtlichen Nutzungsrechte an den Unterlagen / Dokumentationen zum Ausgleich sämtlicher oben bezeichneten Forderungen vor (erweiterter Vorbehalt).

 §8 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunden hat uns und unsere Mitarbeiter im zumutbarem, üblichen Umfang zu unterstützen.
  2. Für Fehler, welche auf der fehler– oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender oder veralteter Informationen/Unterlagen oder Zeichnungen des Kunden beruhen, wird keine Haftung übernommen.
  3. Soweit der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, werden wir ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gleichwohl nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
  4. Die Mitwirkungspflicht des Kunden ist für uns kostenfrei.
  5. Materialien, Informationen und Daten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen, hat uns der Kunde zur Verfügung zu stellen. Daten und Datenträger müssen technisch einwandfrei sein. Soweit im Betrieb des Kunden besondere gesetzliche und betriebliche Sicherheitsbestimmungen gelten, hat uns der Kunde hierauf vor Erbringung unserer Leistung hinzuweisen.
  6. Weisungen des Kunden an unsere Mitarbeiter zur konkreten Form der Leistungserbringung sind ausgeschlossen, sofern nicht Weisungen im Zusammenhang mit Sicherheitsanforderungen und Betriebsordnungen im Betrieb des Kunden notwendig sind. Weisungen zu Einzelfragen hinsichtlich durch uns zu erbringende Leistungen haben nicht gegenüber den durch uns mit der Aufgabe betrauten Mitarbeitern, sondern gegenüber den von uns für das Projekt benannten Ansprechpartnern zu erfolgen. Wir entscheiden stets eigenverantwortlich über die notwendigen Maßnahmen im Rahmen unserer Leistungspflichten.

 §9 Haftung

  1. Stellen wir dem Kunden Unterlagen, Gutachten, Dokumentationen oder vergleichbare prüfbare Leistungen zur Verfügung, so sind offensichtliche Mängel vom Kunden unverzüglich ab Erhalt der Leistung zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach dem Erkennen bei uns geltend zu machen. Versäumt der Kunde die Absetzung der Rüge binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen, so gilt die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
  2. Das Ergebnis unserer Beratung und / oder der Inhalt der von uns erstellten Unterlagen und Dokumentationen stellt stets nur eine Momentaufnahme der Sachlage und der Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Auftrages dar. Der Kunde hat spätere Änderungen der Sachlage und der rechtlichen Rahmenbedingungen selbst zu beobachten. Wir sind nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren, falls sich derartige Änderungen nach Abschluss unseres Auftrages ergeben.
  3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Leistungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres dürfen wir insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und generell nicht für Ansprüche bei arglistigen Verschweigen des Mangels.
  4. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen
  5. für Schäden, die auf

   - einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder

   - auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sind.

  1. für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
  2. Weiter haften wir für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln unser Lieferung und Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) und
  3. für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
  4. Im Falle der einfach- fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach- fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  6. Schadensersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
  7. Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- oder Haftungsbeschränkungen auch gegenüber den Dritten.

 §10 Regelungen für erfolgsbezogene Verträge

  1. Schulden wir die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie z.B. die Erstellung einer bestimmten Dokumentation, so ist der Kunde nach entsprechender Fertigstellungsanzeige unsererseits verpflichtet, als Abnahme schriftlich zu erklären, dass unsere vertraglichen Leistungen erbracht sind.
  2. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt unsere Leistung nach Ablauf von sieben Kalendertagen seit der Anzeige ihrer Fertigstellung als abgenommen.

 §11 Kündigung bei Verträgen über Dienstleistung

  1. Ein Vertrag über Dienstleistung kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

- Pflichten, insbesondere Mitwirkungspflichten, die innerhalb von vertraglich vereinbarten Fristen zu erbringen sind, trotz Fristsetzung unter Hinweis auf das bestehende Kündigungsrecht nicht erbracht werden.

- gegen Geheimhaltungsverpflichtungen verstoßen wird,

- wesentliche Vertragsbestandteile nicht oder trotz Nachfristsetzung nicht vollständig erbracht werden.

  1. Die Kündigung ist schriftlich oder mittels Textform, z. B. per E- Mail, an uns zu erklären.
  2. Kündigen wir den Vertrag aus wichtigen Grund fristlos, so hat der Kunde den Teil, welcher den von uns bislang erbrachten Leistungen entspricht, zu vergüten. Die gilt auch dann, wenn in Folge der Kündigung der Kunde kein Interesse an der bisherigen Leistung hat. Soweit wir mit dem Kunden Vergütungspauschalen vereinbart haben, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit des Nachweises, dass die Höhe der Vergütungspauschale zu hoch ist.

 §12 Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt oder zur Erreichung des Vertragszwecks geboten weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt für weitere fünf Jahre nach vollständiger Erfüllung oder Beendigung des Auftrages bestehen.
  2. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Informationen,

- die einem Vertragspartner bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt werden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen;

- welche die Vertragspartner jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben;

- die ohne Verschulden oder Zutun der Vertragspartner öffentlich bekannt sind oder werden oder

- die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.

Im letztgenannten Fall hat der offenlegende Vertragspartner den anderen Vertragspartner vor der Offenlegung unverzüglich zu informieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt. Beruft sich ein Vertragspartner auf eine der vorstehenden Ausnahmen nach Ziff. 2, so trägt er hierfür die Beweislast.

 §13 Urheberrechtsschutz

  1. Wir behalten an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Kunde die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen nur für den Zweck nutzen und verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit unserer schriftlicher Genehmigung gestattet.
  2. Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall unserer Einwilligung.
  3. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet.

 §14 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Planungsbüros, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Unabhängig davon sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
  2. Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung und sind somit ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.